*1 Bedingungen
Der Kauf des Jahres-Pass-Gutscheins der geworbenen Person darf nach Absenden des Formulars höchstens sieben Tage zurückliegen. Es werden nur Jahres-Pass-Gutscheine bei der Aktion akzeptiert, die als E-Tickets in unserem Online-Shop gekauft wurden (Jahres-Pass-Gutscheine, die per Postversand bestellt wurden sind ausgeschlossen). Jeder Jahres-Pass-Besitzer, der seit mindestens einer Woche einen gültigen, bereits in Tripsdrill ausgestellten Jahres-Pass (im Scheckkartenformat mit Foto) besitzt, kann eine Person werben. Die geworbene Person (zukünftiger Jahres-Pass-Besitzer) darf innerhalb der letzten 12 Monate nicht im Besitz eines Jahres-Passes gewesen sein. Die geworbene Person darf ihren Jahres-Pass-Gutschein erst dann vor Ort in Tripsdrill in eine Jahres-Pass-Karte umwandeln, nachdem die Werbung über das Online-Formular erfolgt ist. Nur dann hat der Werbende Anspruch auf den Wertgutschein. Es dürfen mehrere unterschiedliche Personen geworben werden (pro neuem, zukünftigen Jahres-Pass-Besitzer bitte ein Formular ausfüllen). Sollte bereits eine Freundschaftswerbung für die geworbene Person vorliegen, so hat der Werbende keinen Anspruch mehr auf die Freundschaftsprämie. Nach Prüfung durch unseren Gästeservice erhalten Sie eine E-Mail von uns (wenn die Widerrufsfrist von vierzehn Tagen vergangen ist, beginnt die Prüfung durch unseren Gästeservice). Die Wertgutscheine erhalten Sie kostenfrei per Post. Jahres-Pass-Gutscheine können ab Öffnung vom Wildparadies und oder Erlebnispark in einen Jahres-Pass (im Scheckkartenformat mit Foto) umgewandelt werden. Ab Umwandlung des Jahres-Pass-Gutscheins in einen regulären Jahres-Pass, ist dieser dann 365 Tage gültig. Aktion nur im Online-Shop gültig. Keine Barauszahlung möglich. Aktion gültig bis Widerruf.