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Gastaufnahme- & Nutzungsbedingungen

1. Geltungsbereich
Für die mietweise Überlassung von Baumhäusern, Schäferwagen oder Veranstaltungsstätten zur Durchführung von Veranstaltungen (Tagungen, Events, Feierlichkeiten) sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen gelten die nachfolgenden AGB.

2. Vertragsabschluss
 2.1 Grundlage der Leistungsangebote von Tripsdrill sind die mietweise Überlassung von Unterkünften oder Veranstaltungsräumen bzw. -flächen sowie weitere Leistungen im Rahmen der beschriebenen Angebote und Möglichkeiten.

 2.2 Vertragspartner sind je nach Leistungsart die Tripsdrill Natur-Resort GmbH oder die Erlebnispark Tripsdrill GmbH & Co. KG, nachstehend pauschal Tripsdrill oder wir genannt.
Mit der Buchung geben Sie (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Gast, Veranstalter usw.) eine verbindliche Willenserklärung ab. Durch unsere Bestätigung in Textform kommt der Vertrag zustande.

 2.3 Hat ein Dritter für einen Gast bestellt, so haften beide gegenüber Tripsdrill im Umfang der jeweils in Anspruch genommenen Leistung.

3. Preise und Leistungen
 3.1 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten -sofern nicht anders angegeben- ein.

 3.2 Die von Tripsdrill geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungs- bzw. Auftragsbestätigung in Verbindung mit der jeweils auf unserer Internetseite www.tripsdrill.de dargestellten Beschreibung. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Baumhäuser bzw. Schäferwagen oder Räumlichkeiten. Diesbezügliche Wünsche werden jedoch nach Möglichkeit bestmöglich berücksichtigt. 

 3.3 Wir sind berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, die üblicherweise 100 % der gebuchten Leistung umfassen kann. Wird eine solch vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und jeglichen daraus resultierenden Schaden bei Ihnen geltend zu machen.

4. Zahlung und Fälligkeit
Die Höhe und Fälligkeit von Zahlungen richten sich nach den Angaben im Angebot und in der Buchungsbestätigung. Ansonsten sind der gesamte Unterkunftspreis/Vertragspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und in Form von Kreditkarte oder in Euro-Bargeld zu zahlen. Zahlung durch Überweisung wird nur bei entsprechender Vereinbarung akzeptiert.

5. Vollständiger oder teilweiser Rücktritt des Kunden (Stornierung, Rücktritt, Abbestellung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen oder NoShow)
 5.1 Die Stornierungsmöglichkeiten und -bedingungen sind aus den Angebotsbeschreibungen zu entnehmen.

 5.2 Sofern bei der Buchung ein Termin für kostenfreien Rücktritt vereinbart wurde, können Sie bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen.

 5.3 Stornierungsmöglichkeiten sind aus den Buchungsangeboten zu entnehmen. Über die dort genannten Fristen hinaus sieht das Gesetz keine Widerrufs- oder Kündigungsmöglichkeiten vor.

 5.4 Für gebuchte Leistungen ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird, der Gast nicht erscheint oder nicht alle Leistungen in Anspruch nimmt. Wir werden uns dabei die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, es sei denn, es handelt sich um bereits vergünstigte Arrangements. Diese betragen bei Übernachtung/Frühstück 20 % vom Übernachtungspreis, bei allen bestellten Speisen und Getränken 25 % vom Leistungspreis und bei Pauschalarrangements inkl. Parkeintritt 20 % des Leistungspreises. Falls ein Mindestumsatz vereinbart wurde und dieser nicht erreicht wird, sind wir berechtigt, bis zu 60 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn zu verlangen, sofern Sie nicht einen niedrigeren oder wir einen höheren entgangenen Gewinn nachweisen.

 5.5 Sofern Sie den Nachweis erbringen, dass unsere ersparten Aufwendungen höher sind als die berücksichtigten Abzüge, haben Sie nur den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

6. Rücktritt von Tripsdrill
 6.1 Sofern vereinbart wurde, dass Sie innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten können, sind wir in diesem Zeitraum unsererseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich geschuldeten Unterkünften vorliegen und Sie auf Rückfrage mit angemessener Fristsetzung auf Ihr Recht zum Rücktritt nicht verzichten. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und Sie auf Rückfrage mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit sind. 

 6.2 Wird eine gemäß Ziffer 2.3. vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht erbracht, so sind wir ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 6.3 Ferner sind wir berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
-    höhere Gewalt (Brand, Naturereignisse o. Ä.) oder andere von Tripsdrill an der ganzheitlichen oder teilweisen Leistungserbringung nicht zu vertretender Hinderungsgründe die Vertragserfüllung unmöglich machen.
-    Buchungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person oder des Zwecks, erfolgen.  
-    Wir den begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die die Sicherheit oder das Ansehen von Tripsdrill in der Öffentlichkeit gefährden kann.
-    der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist oder gegen die guten Sitten verstößt.
-    Sie die Durchführung des Aufenthalts z.B. durch Missachtung der geltenden Regeln oder Hinweise nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass eine Fortführung des Vertragsverhältnisses unzumutbar geworden ist.

 6.4 Der berechtigte Rücktritt von Tripsdrill begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz.

7. Bereitstellung und Leistungserbringung

 7.1 Wir stellen die gebuchten Räumlichkeiten zum vereinbarten Vertragszeitpunkt zur Verfügung. Die Anreise- und Abreisezeiten sind einzuhalten. Es gelten die jeweiligen Vorschriften und Nutzungsbedingungen, welche strikt einzuhalten sind.

 7.2 Sie sind verpflichtet, alle genutzten Einrichtungen nur im Rahmen der vorgesehenen Personenzahl bestimmungsgemäß und insgesamt pfleglich zu behandeln. Hunde dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies unsererseits explizit zugesagt wurde.

 7.3 Auftretende Mängel oder Störungen sind unverzüglich anzuzeigen, damit auch eine rasche Abhilfe möglich ist. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, können Ihre Ansprüche ganz oder teilweise entfallen.

 7.4 Sie können den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Sie haben zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, die Mängelbeseitigung von uns verweigert wird oder die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.

8. Haftung
 8.1 Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haften wir stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 8.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

 8.3 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang von Leistungen, die mit der Buchung oder während des Aufenthalts für den Kunden erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. 

9. Rechtswahl und Gerichtsstand
 9.1 Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 9.2 Soweit bei Klagen Ihrerseits gegen uns im Ausland für die Frage einer Haftung unsererseits dem Grunde nach nicht deutschem Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 9.3 Sie können uns ausschließlich an unserem Geschäftssitz verklagen.

 9.4 Für unsere Klagen gegen Benutzer des Parks ist, soweit nicht ein besonderer gesetzlicher Gerichtsstand (insbesondere des Deliktsorts) begründet ist, der Wohnsitz des Benutzers maßgebend. Für Klagen gegen Benutzer bzw. Vertragspartner des Benutzungsvertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Geschäftssitz vereinbart.

 9.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

10. Schlussbestimmungen
 10.1 Im Übrigen gelten unsere Parkordnung sowie die spezifischen Hinweise und Regeln.

 10.2 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und die Rechtswirksamkeit des Benutzungsvertrages insgesamt nicht berühren.

 10.3 Vereinbarungen über eine Abweichung von diesen Benutzungsbestimmungen sind nur noch als ausdrückliche, hierauf gerichtete Vereinbarung möglich. Das Personal des Parks ist zum Abschluss solcher Vereinbarungen grundsätzlich nicht bevollmächtigt.


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Vertragspartner des Benutzungsvertrages sind je nach Leistungsart
Für Übernachtungen: 
Tripsdrill Natur-Resort GmbH, Wildparadies-Tripsdrill-Straße 2, 74389 Cleebronn/Tripsdrill

Für Parkbesuche/Tagungen/Events: 
Erlebnispark Tripsdrill GmbH & Co. KG persönlich haftende Gesellschafterin: Altweibermühle Tripsdrill Verwaltungs- & Dienstleistungs-GmbH, Erlebnispark-Tripsdrill-Straße 1, 74389 Cleebronn/Tripsdrill
Geschäftsführer: Helmut Fischer, Roland Fischer, Stefan Seipel


Juli 2025