Menschen mit Behinderung
Für Menschen mit Behinderung gelten zusätzliche Sicherheitsvorschriften. Mehr dazu lesen Sie hier.
Schwangere
Bitte haben Sie Verständnis, dass einige Fahrattraktionen aus gesundheitlichen Gründen für Schwangere nicht geeignet bzw. nicht gestattet sind. Dazu zählen aufgrund der hier wirkenden Kräfte u.a. Achterbahnen, Schussfahrten und Attraktionen mit hohen Drehmomenten. Wir möchten Sie daher bitten, die Nutzung zum Wohle von Mutter und Kind gründlich abzuwägen.
Fotografieren und Filmen
Sie wollen Ihren Besuch mit Fotos und Videos für immer festhalten? Das Fotografieren und Filmen außerhalb der Fahrgeschäfte und Einrichtungen ist grundsätzlich erlaubt - aus sicherheitstechnischen Gründen sind Kameras und Handy-Aufnahmen mit oder ohne Selfie-Sticks in den Attraktionen allerdings verboten. Für Videoaufnahmen während der Fahrt muss eine schriftliche Genehmigung in der Verwaltung eingeholt werden. Auch in dem Fall ist eine professionelle Sicherung der Ausrüstung Pflicht (z.B. mit Brustgurt).